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Namen & Nachrichten 11. Januar 2012

BVI: Finanztransaktionssteuer belastet Fondssparer

(aav) Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management wendet sich dagegen, Investmentfonds und deren Anleger in eine Finanztransaktionssteuer (FTT) einzubeziehen. Zwar sollten die Verursacher der Finanzkrise einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung der Folgeschäden beisteuern, aber deutsche Fonds waren weder Verursacher der Krise noch haben sie staatliche Unterstützung in Anspruch genommen.

„Die Belastung würde vor allem Unternehmen und Investoren mit Sitz in Deutschland sowie langfristig sparende Bürger treffen, die angesichts der demografischen Entwicklung zur privaten Altersvorsorge angehalten sind“, so Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI.

Eine FTT träfe alle Fonds. Besonders kontraproduktiv wirkt die Steuer bei wertsicherungsorientierten Anlagestrategien oder auch Riester-Fonds mit gesetzlich vorgegebenem Kapitalerhalt der eingezahlten Beiträge. Bei diesen Fonds müssen der Anteil der Aktien und Anleihen laufend der Marktlage angepasst werden. Langfristig agierende Riester-Fondssparer, die für das Alter sparen, würden mit Steuern von bis zu 14.000 Euro belastet. (Zahl für den Fonds UniGlobal, Zeitraum: 40 Jahre, Wertentwicklung: durchschnittlich 5% p.a., monatliche Sparrate: 100 Euro, Renditeminderung auf Fonds- und Anteilsebene: 0,41%-Punkte p.a., Endvermögen ohne FTT: 148.856 Euro, Endvermögen mit FTT: 134.652 Euro)

Darüber hinaus würden bloße Zu- oder Abflüsse in die Fonds bereits die Steuer auslösen. Denn die Fondsmanager müssten beispielsweise für die Liquiditätsbeschaffung schon Transaktionen vornehmen, ohne eine Neuausrichtung des Portfolios zu beabsichtigen.

Wettbewerbsverzerrungen gegenüber anderen Anlageformen

Zudem würde die FTT in der vorgeschlagenen Form zu Wettbewerbsverzerrungen und Mehrfachbelastungen führen. Die Investmentvermögen erlitten einen Wettbewerbsnachteil gegenüber vergleichbaren Produkten. Transaktionen mit Anteilen an Geldmarktfonds oder Immobilienfonds würden besteuert, Spareinlagen und Immobilientransaktionen dagegen nicht. Außerdem droht eine Mehrfachbelastung, weil sowohl Transaktionen von Wertpapieren innerhalb der Fonds als auch der Kauf oder die Rückgabe von Fondsanteilen betroffen wären.

Der BVI bezweifelt, dass die FTT die gewünschte Lenkungswirkung entfalten würde sowie riskante und unproduktive Handelsgeschäfte unterbunden werden. Durch die FTT würden lediglich Finanzdienstleistungen für den Endkunden verteuert.

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