Anlageberater im Spannungsfeld zwischen Kundenanforderungen und Vertriebsvorgaben
(aav) Im Zuge der Finanzmarktkrise waren Banker im Privatkundengeschäft in den Fokus breiter Bevölkerungsschichten und der Politik geraten. Das PFI Private Finance Institute der EBS Business School hat deshalb erstmals deutschlandweit den Beratungsalltag von Bankern untersucht.
Die Ergebnisse der Studie mit dem Titel „Anlageberatung in Deutschland – The Bankers’ View“ sind heute veröffentlicht worden. Die Studie, durchgeführt unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Rolf Tilmes und Dr. Ralph Jakob, beleuchtet erstmalig den Beratungsalltag von Bankberatern aller Institutsgruppen und Kundensegmente und befragt sie zu ihrer Meinung über aktuelle Regulierungsbemühungen. Insgesamt haben sich 1.400 Berater an der Befragung im ersten Halbjahr 2011 beteiligt.
Anlageberater im Fokus des Regulierungsinteresses
Die Finanzmarktkrise hat die Qualität der Anlageberatung in Deutschland, Vertriebs- und Provisionsinteressen der Kreditinstitute, unberücksichtigte Kundeninteressen und eine produkt- statt bedarfsorientierte Beratung in den Blickpunkt öffentlicher Kritik gebracht.
Seit 2010 reagiert der Gesetzgeber auf die offengelegten Mängel mit regulatorischen Maßnahmen, die vor allem die kontrollierende Rolle der BaFin stärken und die Anlageberatung noch stärker reglementieren: Neben der Einführung des Beratungsprotokolls zum 01.01.2010 sieht das im April 2011 verabschiedete Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (AnsFuG) unter anderem die Einführung eines BaFin-Registers für Anlageberater, Vertriebs- und Compliance-Beauftragte vor. Zudem wurden zum 01.07.2011 Produktinformationsblätter verpflichtend eingeführt. Falschberatung bzw. der Verstoß gegen anlegerschützende Vorschriften können als Ordnungswidrigkeitstatbestand geahndet und mit Bußgeldern bis zu 200.000 Euro sanktioniert werden. Die zwingende Weitergabe von Kundenbeschwerden an die BaFin soll für zusätzliche Transparenz bei der Überwachung sorgen. Und mit der jüngst veröffentlichten WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung konkretisiert die BaFin darüber hinaus die inhaltlichen Anforderungen an die erforderliche Sachkunde von Anlageberatern.
Nach Branchenangaben sind ca. 300.000 Anlageberater unmittelbar selbst von den Regulierungsbemühungen betroffen. Diesen Beratern in der aktuellen Diskussion Gehör zu verschaffen und Einblicke in den Beratungsalltag von Anlageberatern zu geben, war das Ziel der vom PFI Private Finance Institute der EBS Business School 2011 durchgeführten Studie „Anlageberatung in Deutschland – The Bankers‘ View“.
Berater müssen zwischen Interessen von Kunden und Kreditinstitut navigieren
Die Studie zeigt, dass sich Anlageberater vermehrt in einem Zwiespalt befinden: Auf der einen Seite steht der Kunde, der im Zuge der Finanzmarktkrise zunehmend risikoaverser und aufgrund besserer Informiertheit kritischer, misstrauischer und kostenbewusster geworden ist, zudem zunehmend einfache und transparente Produkte bevorzugt. Auf der anderen Seite stehen die Interessen der Kreditinstitute, die auf Basis eines in der Regel auf Provisionen abstellenden Geschäfts- und Beratungsmodells diese Interessen durch entsprechende Vertriebsvorgaben an ihre Berater weitergeben. Der von Beratern vielfach kritisierte Vertriebsdruck konnte im Rahmen der Studie in unterschiedlicher Ausprägung nachgewiesen werden. Dabei fühlen sich Berater umso stärker belastet, je häufiger es zu Interessenkollisionen zwischen geäußerten Kundeninteressen und Vertriebsvorgaben kommt.
Regulatorische Anforderungen als Kristallisationspunkt von Fehlentwicklungen
Zwischen diesen teilweise konfligierenden Interessen müssen Anlageberater navigieren und ihre Beratungsleistung nachvollziehbar dokumentieren. Mit steigenden regulatorischen Anforderungen wird die Finanzmarktaufsicht zur dritten Dimension, der sich Berater gegenüber sehen. Dabei stehen die Berater dem Beratungsprotokoll oder dem Produktinformationsblatt durchaus positiv gegenüber. Im Idealfall unterstützen diese Instrumente das Beratungsgespräch und garantieren Kunden zusätzliche Transparenz. In allen anderen Fällen bietet der durch Beratungsprotokoll und Beraterregister bis zum einzelnen Berater reichende Arm der BaFin die Möglichkeit, Fehlverhalten oder systemische Fehler aufzudecken. Für die befragten Berater steht demnach das Kundeninteresse im Prozess der Anlageempfehlung trotz aller Interessenkonflikte deutlich an erster Stelle. Erst mit zunehmendem Vertriebsdruck steigt die Relevanz von Bruttoertrag und Vertriebsvorgaben. Auf Ebene der Kundensegmente wird dieses Konfliktpotenzial insbesondere im Retail Banking konstatiert. So können die neuen Möglichkeiten der Finanzmarktaufsicht zum Kristallisationspunkt von Fehlentwicklungen werden – sei es im beraterbezogenen Einzelfall oder aufgrund fehlgeleiteter Beratungs- und Vertriebsansätze.
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